39,80 €
2016355 Seiten mit 140 s/w Abbildungen
Format: 21 x 15 cm
Broschur
LELESKEN-Verlag
ISBN 978-3-9812326-9-1
Geschichte des Designschutzes
Im Zentrum der ausführlichen Zeitreise durch fast zwei Jahrhunderte Rechtsgeschichte zum urheber- und musterrechtlichen Schutz von Gebrauchsgestaltungen steht der Nationalsozialismus. Mit ihm kamen nicht nur moderne Kunst und fortschrittliche Institutionen wie das Bauhaus zum Erliegen. Vielmehr bereitete ein „elitärer“ Kreis von Juristen in der Akademie für Deutsches Recht parallel die Entpersönlichung von Urhebern vor, und Gerichte setzten NS-Grundsätze auch außerhalb von Gesetzen um.
Nachdem das Kunsturhebergesetz von 1907 Gebrauchserzeugnisse mit Werken bildender Kunst gleichgestellt und dadurch den urheberrechtlichen Schutz zugunsten der Industrie deutlich ausgedehnt hatte, ging das Reichsgericht in den 1930er und -40er Jahren zu einer restriktiven Handhabung über. Als erstem sachlich-modernem Produkt wurde dem von Walter Gropius entworfenen Türdrücker künstlerischer Nachahmungsschutz versagt und eine ablehnende Haltung zugeschrieben. Das Urteil des Reichsgerichts erging im Januar 1933, wenige Monate zuvor war das Dessauer Bauhaus von den Nationalsozialisten geschlossen worden. Herstellerin des Gropius-Türdrückers war zu jener Zeit die jüdische Firma S.A. Loevy.
Den Reformarbeiten zum Urheberrechtsgesetz von 1965 wurde ein früherer NS-Entwurf zugrunde gelegt, und die Rechtsprechung der Nachkriegszeit ließ kritische Hinterfragungen übernommener Strukturen vermissen.