ZENTEK


Co-Autor:
Dieter Blase

avedition, 2001
208 Seiten
gebunden
23 Tabellen
25,0 x 20,0 cm

Rezensionen

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Handbuch Kommunikationsdesign Berufspraxis

Handbuch Kommunikationsdesign Berufspraxis

Der aus der Sicht eines Kommunikationsdesigners und einer Juristin verfasste Ratgeber bietet eine erste Orientierung innerhalb der vielfältigen Themenkreise rund um die Existenzgründung und -handhabung. Er führt langjährige praktische Erfahrungen und fachspezifische rechtliche Aspekte zusammen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der schrittweise Darstellung der Auftragsabwicklung. Grundlegende Gerichtsentscheidungen vervollständigen die Inhalte:

  • Arbeitsfeld
  • Wirtschaftlichkeit
  • Berufspraxis in Büro und Atelier
  • Gesetzlicher Schutz geistigen Eigentums
  • Desingfragen vor Gericht
  • Steuern
  • Risikoabsicherung und Versicherungen
  • Akquisationsformen
  • Wettbewerbe
  • Auftragsabwicklung in der Designpraxis
  • Rechtliche Aspekte bei Präsentationen und Verträgen
  • Arbeitsrecht für Designer

Rezensionen

www.kunstundbuecher.at

„Designausbildungen können unterschiedliche Schwerpunkte setzen: konzeptionell-intellektuell, marketingorientiert, technisch... Rechtliche und wirtschaftliche werden oft höchstens gestreift, wenn nicht ganz vernachlässigt. Gemessen an der Zahl jener, die sich nach dem Studium selbständig machen, ist das ein deutlicher Mangel in der Ausbildung. Diesen kann man entweder durch Praxis in Agenturen oder mit dem vorliegenden Buch beheben. Es bietet einen hervorragenden überblick über die Arbeitsfelder (berufliches Umfeld, Gehälter...), Wirtschaftlichkeit, Schutz geistigen Eigentums, Steuern, Versicherungen, Aquirieren, Wettbewerbe, Auftragsabwicklung in der Praxis und rechtliche Aspekte bei Präsentationen und Verträgen. Musterkalkulationen, Vertragsmodelle und Hinweise auf Besonderheiten veranschaulichen die für BerufsanfängerInnen theoretisch klingenden Erläuterungen und werden dem Titel "Handbuch" absolut gerecht. Ich wünschte, ich hätte dieses Buch bei meinem Berufsstart griffbereit gehabt.”

Erwin K. Bauer

designreport, Nr. 10/01

„Ausnahmsweise nicht die große Kunst, sondern die Alltagssorten des Mediengestalters sind Thema des Handbuchs Kommunikationsdesign. Und das wird sehr ernst genommen und in wirklich allen erdenklichen Facetten erklärt: Von den Fährnissen der Bürogründung, Einschätzungen der Marktlage, über Buchführung für Kommunikationsdesigner bis zu Urheberrechtsfragen.”

Page, Nr. 10/01

„Leider sind die Probleme eines Designers keinesfalls nur ästhetischer Natur. Vor allem Selbständige - aber nicht nur sie - müssen sich auch mit finanztechnischen, steuerlichen und ab und an gar juristischen Fragen herumschlagen. Ob es sich ums Thema Honorare, Buchhaltung, Rentenversicherung, Gewerbesteuer, Urheberschutz oder Scheinselbständigkeit dreht - ein praktisches Nachschlagewerk, das für die unterschiedlichsten Lebenslagen Rat und Hilfe anbietet, veröffentlichte vor kurzem die Rechtsanwältin Sabine Zentek, seit 1996 auch Lehrbeauftragte am Fachbereich Design der Universität Wuppertal, zusammen mit dem Kommunikationsdesigner Dieter Blase, bei Gericht Sachverständiger in Designfragen und BDG-Aktivist.

Von dem Handbuch dürfen sich zunächst Berufsanfänger angesprochen fühlen, die erst einmal ganz allgemein erfahren, in welchem Arbeitsfeld sie sich bewegen, was sie von ihrem Werdegang zu erwarten haben und wie viel Gehalt sie von ihrem Arbeitgeber fordern können, ohne sich in die Nesseln zu setzen et cetera. Ein anderes Kapitel enthält jede Menge Tipps für Existenzgründer, noch ein anderes befaßt sich mit der Auftragsabwicklung von Präsentation und Kostenkalkulation über Vertragsabschluß bis zu Inhalt und Form der Rechnung. Fallbeispiele, Musterverträge und Formulierungsvorschläge machen es leicht, all dies in die Praxis umzusetzen. Wer sich dabei einigermaßen an die Formalien hält, dürfte am Ende eigentlich keine bösen überraschungen erleben. Aber es gibt auch weitergehende Informationen für alle, die besonders für den rechtlichen Schutz ihrer Kreationen sorgen wollen - oder bei denen das Kind doch in den Brunnen gefallen ist und die schon in einen Rechtsstreit hineingeraten sind. Da können sie ganz cool mit Fachvokabular aufwarten und dem Gegner erst mal vorschlagen sich auf eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu einigen.”